• Honorare & Gagen
Hier sammeln sich alle Rechnungen für extern bezahlte Menschen. Einfach ist dies bei Honoraren selbstständig tätiger Künstler:innen oder anderer selbstständiger Gewerke wie Grafiker:innen, Übersetzer:innen, Fotograf:innen, Videomenschen, Programmier:innen, Workshopleiter:innen, Vortragende, Moderator:innen oder Autor:innen. Die Höhe der Bezahlung ist natürlich individuell verhandelbar. Internationale Stars werden vermutlich mehr Geld verlangen, Freund:innen arbeiten manchmal auch ohne Geld. Wenn bei euch im Team Geld verdienst wird, solltet ihr das sehr transparent handhaben, gut ausdiskutieren und ausbalancieren, ob und wer wie viel Geld bekommt und was ohne Geld läuft.
Ein typischer Tagessatz von im Veranstaltungsbereich tätigen liegt irgendwo zwischen 200 und 800 €, je nach Qualifikation, Verantwortung und persönlicher Verbandlung. Natürlich gibt es nach oben und auch nach unten keine fixen Grenzen. Einen Mindestlohn gibt es bei Freiberufler:innen nicht, allerdings achten immer mehr Förderinstanzen darauf, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
• Projektleitung
Hier geht es vor allem um die Initiator:innen des Projekts. Eine Faustregel ist, dass zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtkosten für Projektorganisation, -koordination und -abwicklung eine von Förderinstitutionen akzeptierte Größenordnung ist. Übliche Tätigkeiten sind Projektleitung und Projektassistenz. Ob dies durch Rechnungen von selbstständigen Projektmanager:innen, durch Eigenbelege oder Stundenabrechnungen für eigenes Personal nachgewiesen wird, muss individuell geklärt werden. Bei ganz frei finanzierten Projekten wäre dies vermutlich der Gewinn, den sich die Initiator:innen teilen.
• Hilfskräfte
Dies können Techniker:innen, Stagemanager:innen, Einlasspersonal, Security oder Hausmeister:innen sein. Achtung: Gastropersonal gehört zwar ebenfalls in ein Budget, in einem Förderantrag wäre es ungewöhnlich. Dort werden eventuelle Gastroeinnahmen meist als Eigenleistung oder -beitrag verbucht, ohne dass die Kosten wie Ware oder eben Personal aufgeführt werden.
Bei der Kalkulation geht es um eingesetzte Zeit, die Anzahl der Personen und deren Stundensatz. Ihr kalkuliert also Aufwand und Stundensatz und gewinnt gleichzeitig einen Überblick darüber, wie groß der Aufwand für euer Projekt ist (und oft, wieviele Stunden unbezahlt investiert werden müssen).
Hier (Link zum entsprechenden Bereich) gibt es weitere Informationen über das Bezahlen von Menschen.
• KSK
Die Krankenversicherung für selbstständige Künstler:innen und Kreative ist die Künstlersozialkasse KSK. Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil von Rente und Krankenversicherung bei Künstler:innen. Finanziert wird das (anteilig) über die Beiträge, die ihr als Veranstalter:innen oder Verwerter:innen von künstlerischen Leistungen abführen müsst als einen Beitrag für deren Sozialabgaben. Also addiert ihr die entsprechenden Positionen für Honorare und Gagen in eurem Kostenplan und von der Summe wird ein jährlich festgelegter Prozentsatz (2021: 4,2 %): www.kuenstlersozialkasse.de an die KSK abgeführt.
Achtung: Es spielt keine Rolle, ob jemand bei der KSK versichert ist oder nicht.
Im Budget würde man also bei 5.000 € Honoraren für Musik, Fotos, Texte usw. 210 € für die KSK ansetzen.
www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente
• »Ausländersteuer«
Die sogenannte »Ausländersteuer« ist eingeführt worden, um hohe in Deutschland erzielte Einkommen von Menschen zu besteuern, die hier nicht steuerpflichtig sind, weil sie im Ausland leben. In § 50a des Einkommenssteuergesetzes(www.gesetze-im-internet.de) werden für selbstständige »künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen« 15 % der entsprechenden Gage festgelegt. Es gibt eine Bagatellgrenze von 250 € pro Kopf, das heißt bei einer vierköpfigen Band aus dem Ausland und einer Gage von 1.000 € wird diese Steuer nicht fällig, bei 2.000 € müssen 300 € gezahlt werden. Veranstaltende sind verpflichtet, die Einkommenssteuer (oder auch deren Nicht-Erhebung) beim Finanzamt anzuzeigen. Abführen müssen sie die Veranstalter:innen und insofern gehört dieser Posten in die Kalkulation.