• Was macht die GEMA?
Die GEMA versammelt als Verein Urheber:innen der Musik und vertritt deren Rechte und Ansprüche, wenn ihre Werke verwertet, also öffentlich aufgeführt werden. Als Veranstalter:in müsst ihr dieses Recht einholen und vergüten. Mit der GEMA gibt es eine zentrale Institution, die die Urheber:innen kollektiv und international vertritt, so dass man nicht mit diesen einzeln verhandeln muss. Das ist einerseits praktisch, andererseits hat man es mit einem riesigen System zu tun, in dem ihr die eigene Veranstaltung verorten müsst. Im Tarifdschungel der GEMA ist geregelt, wie viel das Abspielen von Musik in Krematorien oder in Flugzeugen auf dem Rollfeld kostet.
• Drei wichtige Tarife der GEMA
Im Bereich öffentlicher Musikveranstaltungen gibt es vor allem drei Tarife, die interessant sind:
1. Im Tarif U-K (Unterhaltungsmusik / Konzerte) wird ein Satz von 5,75 % auf alle Netto-Einnahmen veranschlagt und dies lässt sich hervorragend in einer Kalkulation abbilden.
2. Beim Tarif U-ST (Unterhaltungsmusik / Straßenfest ohne Eintritt) ist es etwas komplizierter, da man die Veranstaltungsfläche (knapp 90 € pro 500 qm) kalkulieren muss.
3. Im Tarif M-V (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter) geht es ebenfalls um die Größe der genutzten Fläche, aber auch um die Höhe des Eintritts.
Natürlich gibt es viele weitere Tarife – für Modenschauen, für Gaststätten, für Installationen, für Theater oder Kabarett, für Veranstaltungsreihen und und und. Hier gilt es genau zu prüfen, was man plant und sich einen günstigen Tarif auszusuchen.
Auch wenn es anstrengend ist, es lohnt sich immer mit der GEMA zu diskutieren. Ihr könnt im Vorfeld einen Tarif-Vorschlag mitsamt Berechnung machen und hinterher besondere Härten geltend machen; ihr könnt Rechnungen nicht akzeptieren… Das kann funktionieren, muss es aber nicht. Immerhin gibt es mehr Geschichten von heruntergehandelten ursprünglich horrenden Forderungen als Geschichten, wo die GEMA persönliche Existenzen zerstört hat. In Verbänden organisierte Veranstalter:innen haben Unterstützung durch die Erfahrungen anderer Mitglieder und durch GEMA-Spezialist:innen. Eine Verbandsmitgliedschaft z.B. im Landesverband Soziokultur Niedersachsen oder im KlubNetz lohnt sich außerdem, weil es im Verbund einen Gesamtvertragsnachlass von derzeit 20 % auf alle GEMA-Gebühren gibt.
• Weitere Verwertungsgesellschaften
Neben der GEMA für musikalische Werke gibt es noch weitere Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort für Autor:innen oder die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten für Veranstalter:innen, deren Rechte an ihrer Veranstaltung online oder im Fernsehen verwertet werden. Besonders im Bereich Film sind weitere Verwertungsgesellschaften tätig.