Es wäre natürlich ideal, wenn ihr so gut vorbereitet seid, dass nichts passiert. Leider könnt ihr nicht alles vorhersehen. Einige Schäden müssen nicht durch euch verschuldet sein, sondern können von äußeren Umständen ausgehend eintreten. Daher schaut euch die Veranstaltungshaftpflicht und die Veranstaltungsausfallversicherung einmal genauer an. Ansonsten könnt ihr auch mal ein Auge auf die Veranstaltungstechnikversicherung werfen, solltet ihr mit teuren technischen Geräten arbeiten.
Als Veranstalter:innen haftet ihr für alle Schäden, für die ihr selbst oder von euch beauftragte Unternehmen im Rahmen eurer Veranstaltung verantwortlich gemacht werden können. Wenn besuchende Personen verletzt werden, können die Schadenersatzforderungen schnell in den sechs- oder gar siebenstelligen Euro-Bereich gehen. Wenn ihr euch um eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung kümmert, sind Sach-, Vermögens und auch Mietsachschäden versichert. Super dabei ist auch, dass der Auf- und Abbau ebenfalls mitversichert sind. Werden also geliehene Gabelstapler von euch oder euren Helfenden beschädigt, haftet hier die Veranstaltungshaftpflicht. Ihr könnt sie einmalig oder gleich für mehrere Veranstaltungen abschließen. Das ist sogar auch kurzfristig möglich.
Personenschäden können die höchsten Kosten verursachen. Wenn auf eurer Veranstaltung zum Beispiel ein Gast durch einen herunterfallenden Scheinwerfer verletzt und deswegen arbeitsunfähig wird, müsst ihr als Veranstalter:innen für alle Ansprüche einstehen – im schlimmsten Falle ein Leben lang. Stürzt der ungenügend befestigte Scheinwerfer nun auf ein Auto und beschädigt dieses, würdet ihr als Veranstalter:innen haften.
Und dann gibt es noch die unechten Vermögensschäden, auch indirekte Vermögensschäden oder Vermögensfolgeschäden genannt. Sie sind finanzielle Schäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, also nicht die Personen- und Sachschäden direkt. Damit können finanzielle Einnahmeeinbußen gemeint sein, die aus der Arbeitsunfähigkeit der Person resultieren, die vom Scheinwerfer getroffen wurde.
Das praktische an einer Versicherung ist der passive Rechtsschutz. Das heißt, die Versicherung würde zunächst prüfen, ob die Forderungen zulässig sind. Unbegründete Ansprüche wehrt die Versicherung ab und übernimmt die dadurch entstehenden Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten.1
1. www.transparent-beraten.de/veranstalterhaftpflicht/#:~:text=%E2%80%9EEine%20Veranstalterhaftpflichtversicherung
%20%C3%BCbernimmt%20die%20Anspr%C3%BCche,%E2%80%9C , Veranstalterhaftpflicht, Rat-geber und Vergleich (2021)