Die Veranstaltungsausfallversicherung sichert euch als Veranstalter:innen gegen finanzielle Schäden ab, die nachweislich nicht durch euch entstanden sind. Versichert wäre in diesem Falle die Absage einer Künstlerin – warum die Künstlerin abgesagt hat, darf jedoch nicht euer Verschulden sein – worauf hin die Veranstaltung abgesagt werden muss. Andere Fälle einer Inanspruchnahme können zum Beispiel ein Ausfall eurer geplanten Location durch Unwetter-Risiken sein. Die Vermögensschäden, die als Folge der Absage auf euch zukämen, wären durch die Grundsicherung abgedeckt. Wenn ihr als Veranstalter:innen grob fahrlässig handelt, darf die Versicherung ihre Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.1
1. https://www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org/veranstaltungsausfallversicherung.html, Hono-ro Finanz- und Versicherungsmakler UG