Für viele Sondernutzungen braucht es Genehmigungen und für diese bürokratische Vorgänge muss gezahlt werden. Meist sind dies zumindest keine sehr hohen Ausgaben, aber sie können Folgekosten auslösen, wenn z. B. Brandschutz- oder Sicherheitskonzepte verlangt werden, wenn Lärmgutachten oder umfangreiche Planungsunterlagen nötig sind.
In Niedersachsen sind Veranstaltungen erst einmal genehmigungsfrei. Allerdings stellt sich sofort die Frage, wo denn diese Veranstaltung sein soll. Vom Ort hängen baurechtlichen Fragen ab, stark vereinfacht sind in einer aktiv genutzten und genehmigten Versammlungsstätte, wie einem soziokulturellen Zentrum oder einem Club, keine weiteren Genehmigungen nötig, geht man jedoch in den öffentlichen Raum oder nutzt eine andere Fläche inklusive eines Gebäudes um, dann wird eine Genehmigung nötig. Die Kosten für eine baurechtliche Genehmigung nach §47 der Nds.
Versammlungsstättenverordnung sind mit 60 bis 500 € festgelegt, in Hannover sind es meist unter 100 €. Die Genehmigung für einen Infostand kostet hingegen nur 10 €.
Je nach Veranstaltung müssen weitere Dinge genehmigt werden. Das kann von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (wenn z.B. Straßen gesperrt werden) bis zu Abwassergebühren (wenn ein Toilettenwagen an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wird) gehen.
Was die Gastronomie angeht, wurde 2015 die Schankgenehmigung bzw. Gestattung für Veranstaltungen abgeschafft, es reicht eine (verpflichtende) simple Anzeige einer Getränkeabgabe, deren Prüfung aber ebenfalls Geld kostet, in Hannover bei Alkoholausschank z.Z. 54 €.
Ein weiterer Sonderfall sind politische Demonstrationen, die können kostenfrei bei der Polizei angemeldet werden. Ein Weg, den die frühe Love Parade gegangen ist.
• Wo findet deine Veranstaltung statt?
Zuallererst muss geklärt werden, an welchem Ort deine Veranstaltung stattfindet. Denn der Ort bzw. die Art des Ortes wird ausschlaggebend für dein weiteres Vorgehen in Sachen Gesetze, Verordnung, Genehmigungen und Auflagen sein.
Die Orte können dabei sehr unterschiedlich sein – von einer Brachfläche, (bspw. das Gelände des Skateboardvereins 2er e.V.) bis zu einem offiziell ausgewiesenen Veranstaltungsort (bspw. der Platz am Steintor oder das MusikZentrum Hannover) ist alles möglich. Im Folgenden soll dir einen Überblick über mögliche Flächenarten und deren Zuständigkeiten für die benötigten Genehmigungen sowie weitere Auflagen dieser Räume aufzeigen:
• Private Räume
Bei privaten Räumen sind die Besitzer:innen Personen, Firmen oder andere Institutionen. Dabei bestimmen diese Gruppen über die Nutzung ihrer Räume. Wenn dein Veranstaltungsort also im Privatbesitz ist, brauchst du von den Eigentümer:innen eine Erlaubnis in Form eines Miet- oder Pachtvertrags oder einer Vereinbarung. Hier sollte die zukünftige Bespielung des Ortes genau festgehalten werden, um im Falle einer Uneinigkeit zwischen Eigentümer:in und Nutzer:in darauf zurückgreifen zu können. Typische Verträge sind bspw. Untermietverträge, Nutzungsverträge, Bürgschaften, Pflegeverträge oder Erbbaurechtverträge. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Arten und welche wichtigen Bestandteile im Vertrag geregelt sein sollten, findest du in der Freiraum Fibel unter Typische Vertragsarten und Wichtige Vertragsbestandteile oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Falls du bereits einen Vertrag mit einem / einer Eigentümer:in für eine Veranstaltung oder eine (Zwischen-)Nutzung abgeschlossen hast, regelt dieser Vertrag erstmal nur eine (private) Nutzung der Fläche. Du willst aber nun eine öffentliche Veranstaltung auf dieser Fläche durchführen. Dafür benötigst du eine behördliche Sondergenehmigung.
Ist dir der / die Eigentümer:in der Fläche noch nicht bekannt, kannst du diese über das Grundbuchamt ermitteln (ACHTUNG! In manchen Kommunen musst du für Informationen bezahlen). Manche Kommunen bieten eine digitale Sammlung von Karten, wie bspw. Luftbilder mit interessanten Daten wie Höhenangaben, Grundrissen und Nutzungen von Flächen. In den meisten Fällen findest du auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde das sogenannte GIS-Portal, welches dir mit viel Glück die Katasternummer (offizielle Grundstücksnummer) verrät. Mit dieser Nummer kann dir beim Grundbuchamt gezeigt werden, wer der / die Eigentümer:in des privaten Raumes ist.
Wenn die öffentliche Hand als private Eigentümerin eingetragen ist, wird dein:e Ansprechpartner:in das sogenannte Liegenschaftsamt sein. Im Liegenschaftsamt werden alle bebauten und unbebauten Grundstücke verwaltet, welche sich im Besitz deiner Stadt oder deiner Kommune befinden. Das Liegenschaftsamt übernimmt hierbei die Vermietung, Verpachtung oder den Verkauf dieser Grundstücke und Immobilien. Für die Region und Stadt Hannover gibt es ein gemeinsames Liegenschaftsamt. Die Vorgehensweise ist genauso wie bei einer natürlichen Person, Firma oder anderen Institutionen.
• Öffentliche Räume
Der öffentliche Raum gehört der Gesellschaft – also uns allen! Allgemein hat also jeder Mensch ein grundsätzliches Nutzungsrecht aller öffentlichen Räume, solange die Nutzung anderer nicht eingeschränkt wird. Nimm also Rücksicht auf deine Mitmenschen!
Es gibt einheitliche Regeln für öffentlichen Räume. Ein Großteil der Räume ist durch eine leichte Zugänglichkeit, aber auch durch bestehende Infrastruktur wie bspw. Sitzmöglichkeiten wieder zu erkennen. Sie stehen dir also in der Regel jederzeit zur Verfügung, ohne dass du gezwungen bist, etwas zu konsumieren wie bspw. in einem Cafe. Ein öffentlicher Raum kann aber auch ein privater Raum im öffentlichen Besitz sein. Beispiele dafür sind Schulen oder Gebäude, die im Besitz der Stadt sind. Diese Räume sind meistens nur beschränkt nutzbar und zugänglich.
Du möchtest für deine Veranstaltung einen öffentlichen Raum nutzen? Falls du etwas sehr Spontanes, wie bspw. einen Flashmob oder eine Diskussionsrunde geplant hast, fällt dies unter den sog. Gemeingebrauch und gehört zu eurem Recht am öffentlichen Raum. Falls ihr aber eine Veranstaltung durchführen wollt, die dem Gemeingebrauch übersteigt, also wenn andere Nutzer:innen im öffentlichen Raum stark eingeschränkt werden, benötigt ihr eine behördliche Bewilligung für eine sogenannte Sondernutzung. Eine Übersteigung des Gemeingebrauches an einem Ort ist bspw. gegeben, wenn anderen Nutzungen im öffentlichen Raum dadurch stark eingeschränkt werden. Alles zur Sondernutzung der Stadt Hannover findet ihr in der Sondernutzungssatzung .
Tipp:
Wenn deine Veranstaltung einen öffentlichen Charakter hat, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass du seitens der Verwaltung eine Bewilligung erhältst.
• Sondernutzung
Du bist dir jetzt also ziemlich sicher, dass du für deine Veranstaltung eine Bewilligung zur Sondernutzung beantragen musst. Wichtig ist hierbei, dass du dich frühzeitig um die Bewilligungen kümmerst. Wie bereits unter Verwaltung und Politik beschrieben ist, sind meist verschiedene Verwaltungsstellen für deine Veranstaltung zuständig. Die Zusammenarbeit läuft da nicht immer reibungslos, weil die Bewilligungen oft dezernatsübergreifend behandelt werden. Denk daran, dass solche Bewilligungen auch Geld kosten können. Erkundige dich also vorher, was da finanziell auf dich zukommt.