Arbeitsschutz
Auch, wenn ihr eine kleine Veranstaltung plant, bei der ihr eure Helfer:innen nicht entlohnt, sondern diese ehrenamtlich mit euch tätig sind, müsst ihr sie vor Arbeitsunfällen schützen. Laut Sozialgesetzbuch (§2 Abs.1 Nr.10a SGB VII) sind »Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Gebietskörperschaften ausführen (insbesondere Kommunen) ehrenamtlich engagieren, versichert. Das ist wichtig, weil viele Städte und Gemeinden verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen«. Hier greift die DGUV, die »Deutsche gesetzliche Unfallversicherung«.
Für weitere Informationen lohnt es sich einen Blick hier hinein zu werfen.
Der Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung für eure Veranstaltung und der Unfallversicherung für eure Helfenden besteht hierbei in der Absicherung eurer Gäste und der durchführenden Personen.